Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1)    IT-Impulse erbringt alle Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erkennt der Kunde/Auftraggeber, im folgenden „Kunde“ genannt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§ 2 Zahlungsweise

(1)    Der Vertrag zwischen IT-Impulse und dem Vertragspartner kommt durch eine Bestätigung (fern-)mündlich oder (fern-)schriftlich durch IT-Impulse zustande.
(2)    Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, soweit der gelieferte Gegenstand nicht erheblich abweicht, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
 
§ 3 Zahlungsbedingungen und Preis

(1)    Der Kaufpreis und die Dienstleistungsentgelte sind bei Übergabe des gelieferten Gegenstandes und nach Erbringung der Leistungen, unabhängig vom Erfolg, zur Zahlung fällig.
(2)    Die von IT-Impulse ausgestellten Kostenvoranschläge basieren auf Angaben des Kunden. Sie sind unverbindlich und können bei einer späteren Auftragserteilung oder Rechnungsstellung über- oder unterschritten werden. Im Falle einer Preisänderung wird der Kunde benachrichtigt und hat im Falle einer Kostenerhöhung von mehr als 20% die Möglichkeit zur Minderung des endgültigen Umfangs oder vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Kunde vom Kündigungsrecht Gebrauch, sind bis zur Kündigung in Anspruch genommene Leistungen kostenpflichtig und innerhalb von 7 Tagen an IT-Impulse via. Bar- bzw. Kartenzahlung oder Überweisung zu entrichten.
(3)    Bei Verwendung von Stundensätzen werden begonnene Viertelstunden voll berechnet.
(4)    Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
 
§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1)    Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor.
(2)    Ist ein Zahlungsverzug des Auftraggebers eingetreten, sind wir berechtigt die von uns gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
(3)    Soweit bei der Forderung nicht das Verbraucherkreditgesetz anzuwenden ist, gilt die Rückforderung der Ware oder deren Pfändung keineswegs als Rücktritt vom Vertrag.
(4)    Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags, darf der Auftraggeber die bestellte Ware an Dritte weder übereignen noch verpfänden.
(5)    Wir behalten uns das Recht vor, bestellte digitale Inhalte, Rechte oder Lizenzen bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages einzubehalten.
 
§ 5 Gewährleistung
 
(1)    Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
(2)    Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel wie beispielsweise Falschlieferungen oder Transportschäden sind im Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern uns unverzüglich anzuzeigen. Bei erkannten Mängeln darf die Ware keineswegs eingebaut oder verarbeitet werden. Im Falle dessen sind Gewährleistungsrechte des Kunden ausgeschlossen. IT-Impulse ist im Falle eines offensichtlichen Mängels unverzüglich Gelegenheit zu geben, sich von dem Sachmangel zu überzeugen. Geschieht dies nicht, entfallen alle Rechte des Kunden wegen des Sachmangels. Im B2B Geschäftsverkehr bleiben die §§ 377, 378 HGB hierbei unberührt.
(3)    Nach Beendigung des Auftrages hat der Auftraggeber innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten einen Anspruch auf Beseitigung von bei Auftragsdurchführung entstandenen Fehlern und Mängeln (Nachbesserungsrecht). Dazu hat der Auftraggeber uns unverzüglich schriftlich unter Benennung der Mängelpunkte zu unterrichten. Im Falle einer Mängelbehebung hat uns der Kunde eine angemessene Zeit zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Kann der Gewährleistungspflicht unterliegender Mangel innerhalb dieser angemessenen Frist nicht beseitigt werden oder der Auftraggeber lehnt weitere Arbeiten durch uns ab oder sind diese uns nicht zumutbar, so hat der Auftraggeber das Recht die Vergütung zu mindern oder den Vertrag rückabzuwickeln.
(4)    Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Geltendmachung für einen darüber hinausgehenden Schaden, es sei den, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(5)    Grundsätzlich wird auf Verschleißteile keine Gewähr geleistet.

§ 6 Lizenzbestimmungen

(1)    Der Kunde versichert, dass er die Lizenzrechte, der zu installierenden Software besitzt. Für etwaige Urheberrechtsverletzungen ist der Kunde verantwortlich.
(2)    Der Kunde stellt IT-Impulse von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.

§ 7 Datenschutz

(1)    Der Vertragspartner verpflichtet sich über alle bekannt gewordenen Angelegenheiten stillschweigen zu wahren und Informationen, Unterlagen und Daten die weder offenkundig noch allgemein aus dem Geschäftsbereich des Vertragspartners zugänglich sind, geheimzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
(2)    Die von IT-Impulse benutzten Werkzeuge zum Schutz durch Zugriffe unbefugter Dritter und zur Abwehr von Viren wird nach bestem Wissen und Gewissen mit aktueller Software durchgeführt. Eine Garantie für die Sicherheit kann von IT-Impulse jedoch nicht übernommen werden.
(3)    Die Versendung von Daten, Unterlagen und Vorlagen jeglicher Art in gedruckter oder digitaler Form bzw. auf Datenträgern, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde hat durch eine vorhergehende Erstellung von Sicherheitskopien einem eventuellen Datenverlust vorzubeugen.
 
§ 8 Haftungsausschluss
 
(1)    Für aus der im Auftrag des Kunden durchgeführten Installationen von Software und/oder Treibern sowie für Folgeschäden, die aus dem Einbau oder Umbau von Hardware resultieren, übernimmt IT-Impulse keine Haftung, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Für eine Beseitigung von Folgeschäden wird eine angemessene Frist zwischen dem Kunden und IT-Impulse vereinbart.
(2)    Der Kunde gewährleistet, dass seine Daten in nutzungsadäquaten Intervallen regelmäßig, bestenfalls aber einmal täglich gesichert werden und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Falle eines von IT-Impulse zu vertretenden Datenverlustes haftet IT-Impulse für die Wiederherstellung der Daten nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde wie oben genannte Datensicherungen durchgeführt hat.

§ 9 "Salvatorische Klausel"

(1)    Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Dies gilt auch für Bestimmungen, die nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden.
(2)    An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die wirksamen bzw. durchführbaren Bestimmungen, die durch ihre Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung, die die Vertragsparteien dadurch verfolgt haben, am nächsten kommen. Sollte sich der Vertrag als lückenhaft erweisen, gelten die vorstehenden Bestimmungen.


Stand: 11.01.2021